Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Nachfolgende Bedingungen haben für all unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen Gültigkeit. Änderungen bedürfen, selbst wenn sie mit uns abgesprochen sein sollten, zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Vertragspartner als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden uns nicht. Unser Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Unsere AGB´s gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kennen musste. Bei Ungültigkeit eines Teils der Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich.

2. Angebote, Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und beinhalten generell nur die dort ausgewiesenen Leistungen. Maurer-, Putz-, Stemm-, Elektro- und Installationsarbeiten sind bauseits auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen. Gleiches gilt für die Endreinigung und Entsorgung von Bauschutt und Verpackungsmaterial. Die Kosten für elektrische Zuleitungen und Anschlüsse trägt der Auftraggeber. Zusätzliche Arbeiten und Änderungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden dem Auftraggeber nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Individuelle erarbeitete Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der vereinbarten Leistung zustande. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluß sind schriftlich niederzulegen, ansonsten gelten sie als nicht getroffen. Schriftform gilt auch für Nebenabreden, Zusicherung und nachträgliche Änderung einschließlich der Vertragaufhebung als vereinbart. Im übrigen prüft der Käufer sofort nach Erhalt den Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und hat Unstimmigkeiten unverzüglich zu beanstanden. Sämtlich Angaben von uns und unseren Vorlieferanten wie z. B. Prospekte, Kataloge, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Beschreibungen, DIN-Normen u.ä. sind unverbindlich und keine Zusagen von Eigenschaften, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als Zusage gekennzeichnet sind.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Kreditwürdigkeit

Die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise behalten Gültigkeit, sofern die Leistungserbringung innerhalb der nächsten 3 Monate erfolgt. Ansonsten gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Allen Preisen ist die am Tage der Lieferung geltende Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Die Preise behalten nur Gültigkeit bei Abnahme der vereinbarten Menge. Eine Erhöhung der Werkstoffpreise und Löhne sowie Kosten für Fremdarbeiten berechtigen uns zu einer verhältnismäßigen Preiserhöhung. Unsere Preise haben keine Gültigkeit für Nachbestellungen und Folgeaufträge. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen bis zu 50% der Vertragssumme und Abschlagszahlungen in Höhe der erbrachten Leistungen zu verlangen. Wechsel werden nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug werden alle noch ausstehenden Forderungen sofort fällig. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, von Verträgen, die er seinerseits noch nicht erfüllt hat, zurückzutreten, nachdem er eine Nachfrist von 14 Tagen zur Erfüllung der fälligen Zahlungsverpflichtungen gesetzt und den Rücktritt angedroht hat. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir die Zinsen in Höhe der uns selbst entstehenden Kosten für Bankkredite. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Ist diese Voraussetzung bei Abschluss des Vertrages nicht gegeben oder entfällt sie danach, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung verlangen.

4. Lieferung

Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Eine Lieferung innerhalb 2 Wochen nach der angegebenen Lieferzeit gilt noch als rechtzeitig, wenn der Versand aus Gründen, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist. Bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen die schriftlich fixiert sein müssen, hat der Käufer erst nach Ablauf von 10 Tagen das Recht, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu bestimmen. Fälle höherer Gewalt wie Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Rohstoffen und dergleichen entbinden uns von der angegebenen Lieferfrist und von der vollständigen Auslieferung. In bestimmten Fällen sind aus technischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen unvermeidlich und deshalb zulässig. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Auftragsänderung, Sonderteile, Rücknahme

Auftragsänderungen oder Stornierungen vor oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung können wir nur berücksichtigen, wenn dadurch anfallende Kosten vom Käufer übernommen werden. Bereits gefertigte Teile müssen wir in Rechnung stellen. Sollte die Rücknahme eines fertigen Teils möglich sein, so müssen die Kosten hierfür vom Käufer getragen werden.

6. Versand, Verpackung

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, und zwar nach unserem besten Ermessen ohne Verpflichtung für billigste und sicherste Fracht. Der Käufer trägt in jedem Fall die Versandgefahr. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferungen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen. Verpackungsmaterial wird gesondert berechnet und nicht zurückgenommen, mit Ausnahme wiederverwendbarer Transportgestelle und Paletten, für die nach ordnungsgemäßer Rückgabe eine Gutschrift erteilt wird.

7. Gewährleistung, Mängelhaftung

Eine Gewähr dafür, dass die von uns angebotenen oder ausgelieferten Waren für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind und seinen Vorstellungen entsprechen, übernehmen wir nicht. Der Käufer muss die gesamte Ware sofort nach Erhalt genau prüfen, insbesondere auf Stückzahl und Beschaffenheit. Erkennbare und offensichtliche Mängel müssen innerhalb 8 Tagen schriftlich angezeigt werden, ansonsten kann der Abnehmer keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend machen. Die Gewährleistungsansprüche entfallen auch, wenn uns der Käufer keine Gelegenheit gibt, uns vom Mangel zu überzeugen. Soweit die Ware Mängel aufweist, hat der Verkäufer die Möglichkeit, Ersatz zu leisten oder nachzubessern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Im Fall der einfachen oder leichten Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden, maximal jedoch in Höhe des Auftragswertes. Nicht unter die Gewährleistungen fallen: - vibrationsbedingte Geräuschentwicklung von im Scheibenzwischenraum angebrachten Isolierglassprossen - Einstell-, Wartungs- und Pflegearbeiten an beweglichen und unbeweglichen Teilen - Farbliche Abweichungen bei lackierten und eloxierten Teilen sowie Kunststoffteilen und Farb- und Strukturabweichungen bei Holzprodukten

8. Verantwortlichkeit, Montage, Nachbesserung

Sofern der Auftraggeber Grundstückseigentümer ist, versichert er, dass er in seiner Verfügungsbefugnis nicht beschränkt ist. Ist der Auftraggeber nicht Grundstückseigentümer, versichert er, dass der Vertragsabschluß und die Abwicklung des Vertrages mit Wissen und Zustimmung des Eigentümers erfolgen. Sollten öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder sonstige Zustimmungserklärungen erforderlich sein, so sind diese vom Auftraggeber einzuholen. Das Risiko der Beschaffung trägt der Auftraggeber. Die Wirksamkeit des Vertrages wird hiervon nicht berührt. Pläne und Statikberechnungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber gestattet uns und den von uns beauftragten Personen das Betreten des Grundstückes und allen Räumen, soweit dies erforderlich ist, um die bestellte Ware anliefern und die mit der Montage verbundenen Arbeiten ausführen zu können. Verweigert der Auftraggeber das Betreten des Grundstückes oder die Durchführung der Arbeiten, so gerät er in Annahmeverzug. In diesem Fall sind wir zu Schadensersatzforderungen in Höhe der angefallenen Kosten berechtigt, sofern der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung keine Abhilfe geschaffen hat. Bei Nachbesserungsarbeiten hat der Auftraggeber uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls werden wir von der Gewährleistung befreit. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Verarbeitung mit einer anderen Sache wird der Verkäufer Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware. Bei Weiterveräußerung tritt der Käufer seine Forderungen an den Verkäufer ab, und zwar in Höhe der Forderungen des Verkäufers. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung sowie die Befugnis zum Einzug abgetretener Forderungen. In diesen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Verkäufer über die Vorbehaltsware sowie die Forderungsabtretungen unverzüglich Rechnung zu legen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist 87778 Stetten. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Allen Verträgen liegt deutsches Recht zugrunde.